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Der Entwickler Pocketpair von Palworld hat Details zu der Klage von Nintendo und The Pokémon Company bekannt gegeben, die behauptet, dass das Spiel gegen mehrere Patente verstößt.
Das Monsterkampf- und Fangspiel wurde seit seiner Veröffentlichung für PC und Xbox Series X/S im Januar häufig mit Pokémon verglichen. Die Klage von Nintendo und The Pokémon Company wurde nur wenige Wochen vor der Veröffentlichung der PlayStation 5-Version von Palworld Ende September eingereicht.
Heute gab Pocketpair bekannt, dass die Klage sich auf drei Patente bezieht, die zwischen Februar und Juli dieses Jahres eingereicht wurden – nach der Veröffentlichung von Palworld.
Der Entwickler erklärte außerdem, dass Nintendo und The Pokémon Company „eine einstweilige Verfügung gegen Palworld“ anstreben, um vermutlich den zukünftigen Verkauf innerhalb der japanischen Gerichtsbarkeit der Patentsache zu blockieren, sowie eine Geldstrafe von 10 Millionen Yen (ca. 50.000 £), die zwischen den beiden Firmen aufgeteilt werden soll, plus „Verzugszinsen“.
Was sind also die Patente, gegen die Palworld beschuldigt wird, zu verstoßen?
Wie von Fans und Branchenbeobachtern zuvor vermutet, stehen die Patente von Nintendo mit den Nummern 7545191, 7493117 und 7528390 im Mittelpunkt dieser rechtlichen Auseinandersetzung. Diese betreffen alle Gameplay-Mechaniken wie das Fangen digitaler Kreaturen und die Fähigkeit, auf ihnen zu reiten.
Wir haben zuvor insbesondere das erste dieser Patente hervorgehoben, das wahrscheinlich hinter der Klage gegen Palworld steht.
Das betreffende Patent
„`In Palworld fangen die Spieler Pals, indem sie zielen und einen Fanggegenstand, genannt Pal Sphere, auf ein Wesen werfen. Bei erfolgreichem Fang gehört das Wesen dann dem Spieler.
Der japanische Patentanwalt Kiyoshi Kurihara bezeichnete das Dokument zuvor als „Killerpatent“, das „leicht zu verletzen“ sei.
Heute erklärte Palworld erneut, dass sie den Fall weiterhin bekämpfen werden. „Wir werden unsere Position in diesem Fall durch zukünftige rechtliche Schritte weiterhin behaupten“, hieß es.
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